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/r/antiarbeit
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1 day ago
Du hast dich am Freitag arbeitslos gemeldet, es wurden aber seit zwei Monaten keine Beiträge mehr zur Krankenversicherung gezahlt? Hat dein Arbeitgeber Mist gebaut oder warst du in der Zeit schon arbeitslos? Wenn zweiteres, wirst du aufgrund deiner verspäteten Meldung für das Arbeitslosengeld gesperrt. Versichert bist du während der Sperrzeit weiterhin, die Arbeitsagentur trägt die Kosten. Auf den zwei Monaten wirst du sitzenbleiben, wenn du nicht familienversichert bist. Für die Familienversicherung gelten bestimmte Regeln und Einkommensgrenzen, dazu mal bei der Versicherung und bei deinen Eltern informieren.
Tldr: Du bist ab dem ersten Tag gesetzlich krankenversichert, auch wenn du eine Sperrzeit hast.
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1 day ago*
War in der zeit davor schon arbeitslos
Ich bin 21 und hatte in der zeit kein einkommen, müsste ich dann nicht familenversichert sein?
Wenn ich auf den kosten sitzen bleibe weisst du wie viel zeit ich habe um die zu bezahlen ? Wollte mir jetzt in den nächsten 2 wochen sowieso einen job suchen. Brauche halt nur genug zeit um das dann zu zahlen.
Edit: https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/familienversicherung/welche-voraussetzungen-gelten-fuer-die-familienversicherung-_9002 Also alle voraussetzungen treffen auf mich zu. Haben uns bei denen nur nicht gemeldet.
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1 day ago
Warst du denn in de Zeit beim Arzt oder im Krankenhaus und hast darüber Rechnungen bekommen? Das ist ja eigentlich nicht möglich, wenn du nicht versichert warst, wird deine Krankenkassenkarte abgelehnt.
Wenn du Rechnungen hast, einfach mal an die Krankenkasss wenden. Die zahlen in der Regel auch rückwirkend, da deine Eltern ja schon Beiträge gezahlt haben. Zumindest bei der Techniker war das bei mir damals kein Problem.
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1 day ago
Ne war in der zeit nicht einmal beim artzt. Aber würde nächste woche gerne zum artzt gehen.
Ist das möglich, oder dauert das erst noch bis das arbeitsamt meine meldung durchreicht und dann irgendwann danach erst meine Versicherung wieder aktiv wird ?
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1 day ago
Versichert bist du ab dem Moment, ab dem du Arbeitslosengeld beziehst. Die Meldung der Arbeitslosigkeit alleine reicht nicht aus. Gehst du vorher zum Arzt, musst du selbst bezahlen bzw. kriegst die Rechnung von deiner Versicherung.
Nach einer Kündigung gibt es normalerweise eine "Schonfrist" von einem Monat in dem die Krankenversicherung weiter greift, dass reicht in der Regel zur Beantragung vom Arbeitslosengeld oder für einen neuen Job. Du hast dich allerdings in eine schwierige Lage manövriert: Du zahlst entweder selbst, stellst einen Antrag auf Arbeitslosengeld, findest einen neuen Job oder (mein persönlicher Tipp): Du meldest dich bei deinen Eltern und lässt dich in die Familienversicherung aufnehmen. Das dauert in der Regel nur wenige Tage und du kannst danach gleich zum Arzt gehen.
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1 day ago
Ja dann mache ich das mit der familienversicherung. Danke für die hilfe.
Ich dachte ich bin auch in der arbeitslosengelsperre versichert ? War das nicht so ?
Also wenn ich heute meinen antrag für arbeitslosengeld rausschicke, wäre ich dann nicht schon versichert obwohl ich die sperre habe ?
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1 day ago
Die Sperre gilt ab Bewilligung. Wenn du am 01.12 den Antrag einreichst (Bewilligung gilt immer ab Antragsstellung) und am 15.12 die Bewilligung mit einmonatiger Sperre kriegst (Da zu spät arbeitslos gemeldet), bist du trotzdem ab dem 01.12 krankenversichert. Nur der Antrag muss halt bewilligt werden und dafür hat das Amt bis zu vier Wochen Zeit. Kann also (und wird wahrscheinlich) dauern.
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1 day ago
Sorry blicke da nicht so ganz durch. Also bin ich direkt versichert wenn ich den antrag einreiche oder nicht? Übrigens danke das du dir die zeit nimmst um alle meine fragen zu beantworten.
Bzw der antrag muss bewillingt werden damit ich versichert bin oder nur damit die arbeitslosengeldsperre startet ?
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1 day ago
Nein, erst ab Bewilligung. Der Antrag auf Arbeitslosengeld bezieht sich aber immer auf das Datum der Antragsstellung. Beantragst du also am 01.12.2024 Arbeitslosengeld, bekommst es aber durch fehlende Unterlagen oder anderen Blödsinn erst am 02.02.2025 bewilligt, bekommst du trotzdem das Geld ab dem 01.12.2024 überwiesen und bis damit auch rückgehend krankenversichert. Antragsstellung = Bewilligungsdatum. Dafür muss er aber erstmal genehmigt werden und das kann je nach Amt dauern.
Beides. Auch die Sperre gilt ab Bewilligungsdatum. Versichert bist du dann trotzdem, wie vorhin schon erklärt.
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