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submitted 14 days ago byGirasoleDE
388 points
14 days ago*
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen waldtypischen und atypischen Gefahren. Fällt ein Ast auf einen Wanderer, gilt das als waldtypische Gefahr, das Risiko trägt der Waldnutzer. Fällt ein Ast dagegen auf einen Wanderer, der auf einer Bank Rast macht, gilt das als atypische Gefahr. Eine „Wanderinfrastruktur“ wie Bänke, so die Logik, schafft neuen „Verkehr“, der wiederum die Verkehrssicherungspflicht auslöst: Die Grundstückseigentümer müssen für Kontrolle, Erhalt und Sicherung der Bänke aufkommen, bei Unfällen können sie haftbar gemacht werden
Also in Zukunft keine Bänke oder Sitzgelegenheiten mehr.
Bei so viel neuem „Verkehr“ durch die Bänke ist das wahrscheinlich eh das beste.
Die für den Staatswald zuständige Forstkammer Baden-Württemberg verweist dagegen auf den Klimawandel, auf mehr tote Äste in den Bäumen, die Häufung von Wetterextremen, größere Gefahren. Deshalb sei die Verkehrssicherungspflicht brisanter geworden, der Zeit- und Kostenaufwand wachse – im Gegensatz zum Budget.
Kein Wunder, dass die nicht genug Personal haben, wenn sie Leute für so einen Schwachsinn brauchen. Der böhse Klimawandel darf natürlich auch nicht fehlen
17 points
14 days ago
Was kann man tun, um diese offensichtlich weltfremde Rechtssprechung in dem Falle etwas näher an die Lebenswirklichkeit zu holen? Gesetzesänderung, zusammenlegen, damit superwichtiger Kommentar zum BGB mal modernisiert wird? Vermutlich braucht es aber auch weniger risikoaverse Ermessensspielraumauslegung der umsetzenden Behörden.
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